Tierschutzgesetz von 1998
Erster Abschnitt: Grundsatz Zweiter Abschnitt: Tierhaltung Dritter Abschnitt: Töten von Tieren Vierter Abschnitt: Eingriffe an Tieren Fünfter Abschnitt: Tierversuche Sechster Abschnitt: Eingriffe und Behandlungen zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung Siebenter Abschnitt: Eingriffe und Behandlungen zur Herstellung, Gewinnung, Aufbewahrung oder vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen Achter Abschnitt: Zucht von Tieren, Handel mit Tieren Neunter Abschnitt: Verbringungs-, Verkehrs- und Haltungsverbot Zehnter Abschnitt: Sonstige Bestimmungen zum Schutz der Tiere Elfter Abschnitt: Durchführung des Gesetzes Zwölfter Abschnitt: Straf- und Bußgeldvorschriften Dreizehnter Abschnitt: Übergangs- und Schlußvorschriften